Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Maerz 2026
Diese allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Dienstleistungen, Angebote und Vereinbarungen von AiFact, eingetragen bei der niederlaendischen Handelskammer unter der Nummer 99304500, mit Sitz in 's-Hertogenbosch, Niederlande.
Artikel 1 - Definitionen
- AiFact: der Dienstleister, auch als 'wir', 'uns' oder 'unser' bezeichnet
- Auftraggeber: jede natuerliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit AiFact eingeht
- Dienstleistungen: alle von AiFact durchgefuehrten Arbeiten, einschliesslich aber nicht beschraenkt auf KI-Automatisierung, Systemintegrationen, Beratung und Support
- Vereinbarung: jede Absprache zwischen AiFact und dem Auftraggeber zur Erbringung von Dienstleistungen
Artikel 2 - Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten fuer alle Angebote, Kostenvoranschlaege und Vereinbarungen zwischen AiFact und dem Auftraggeber. Abweichungen sind nur gueltig, wenn sie ausdruecklich schriftlich vereinbart wurden. Die eigenen Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdruecklich zurueckgewiesen.
Artikel 3 - Angebote und Vertraege
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (einschliesslich per E-Mail) annimmt oder wenn AiFact mit der Ausfuehrung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt. Angebote sind 30 Tage gueltig, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 4 - Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzueglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Festpreise fuer Projekte werden im Voraus vereinbart und im Angebot dokumentiert. API-Kosten fuer KI-Dienste Dritter werden separat nach tatsaechlichem Verbrauch abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei verspaeteter Zahlung fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
Artikel 5 - Lieferung und Fristen
Liefertermine sind indikativ und keine verbindlichen Fristen, es sei denn, es wurde ausdruecklich anders vereinbart. AiFact wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die kommunizierten Zeitplaene einzuhalten. Verzoegerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatz oder Kuendigung, es sei denn, die Verzoegerung uebersteigt 30 Werktage nach schriftlicher Mahnung.
Artikel 6 - Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist fuer die Bereitstellung genauer und vollstaendiger Informationen verantwortlich, die fuer die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber gewaehrt AiFact rechtzeitig Zugang zu erforderlichen Systemen, Daten und Personal. Verzoegerungen, die vom Auftraggeber verursacht werden, koennen zu angepassten Zeitplaenen und zusaetzlichen Kosten fuehren.
Artikel 7 - Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an von AiFact erstellten Ergebnissen gehen nach vollstaendiger Bezahlung auf den Auftraggeber ueber, sofern nicht anders vereinbart. AiFact behaelt das Recht, allgemeines Wissen, Techniken und Erfahrungen, die waehrend des Projekts gewonnen wurden, zu nutzen. AiFact darf das Projekt in seinem Portfolio referenzieren, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem schriftlich.
Artikel 8 - Vertraulichkeit
Beide Parteien sind zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller waehrend der Vereinbarung erhaltenen Informationen verpflichtet, die vernuenftigerweise als vertraulich zu betrachten sind. Diese Verpflichtung besteht ueber die Beendigung der Vereinbarung hinaus und gilt fuer einen Zeitraum von 2 Jahren nach Abschluss.
Artikel 9 - Haftung
Die Gesamthaftung von AiFact ist auf den fuer das betreffende Projekt in Rechnung gestellten Betrag begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, der durch die Berufshaftpflichtversicherung von AiFact gedeckt wird. AiFact haftet nicht fuer indirekte Schaeden, einschliesslich aber nicht beschraenkt auf Folgeschaeden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung. Ansprueche muessen innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis, das den Anspruch begruendet, eingereicht werden.
Artikel 10 - Hoehere Gewalt
AiFact haftet nicht fuer die Nichterfuellung aufgrund hoeherer Gewalt, einschliesslich aber nicht beschraenkt auf: Ausfaelle von Drittanbieterdiensten oder APIs, Internetstroerungen, Stromausfaelle, behoerdliche Massnahmen, Pandemien und Naturkatastrophen. Bei hoeherer Gewalt, die laenger als 60 Tage andauert, kann jede Partei die Vereinbarung kuendigen.
Artikel 11 - Beendigung
Projektbezogene Vereinbarungen enden mit der Lieferung und Abnahme der Ergebnisse. Laufende Dienstleistungsvereinbarungen koennen nach der anfaenglichen Bindungsfrist mit einer Kuendigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gekuendigt werden. Jede Partei kann die Vereinbarung fristlos kuendigen, wenn die andere Partei nach schriftlicher Abmahnung mit einer 14-taegigen Nachfrist ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Artikel 12 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen und alle Vereinbarungen unterliegen niederlaendischem Recht. Streitigkeiten werden zunaechst im Wege der Verhandlung zu loesen versucht. Sollte die Verhandlung scheitern, werden Streitigkeiten dem zustaendigen Gericht in 's-Hertogenbosch, Niederlande, vorgelegt.